40 5. Erfahrungswissen und „gefühlte“ Räume Erfahrungswissen und „gefühlte Räume“ werden von der Bevölkerung unbewusst wie bewusst wahrgenommen und hängen natürlich auch eng mit einer homogenen Binnenstruktur zusammen. In unserem Fall war die Abklärung von derartigen Vorstellungen vor allem im Hinblick darauf wichtig, dass erklärte Übereinkunft darin bestand, keine „neuen“ Räume zu kreieren, sondern nur vorhan- dene Räume statistisch beschreibbar zu machen. Aus Ermanglung an quantitativen Daten zur Ver- teilung der Lebensräume in Kaufbeuren wurde daher vermehrt auch auf das Vorhandensein von „Rufbildern“ und Imagezuweisungen bestimmter Gebietseinheiten geachtet. Relevant waren diese vor allem in zwei Fällen, bei der Definition des Raumes 11 (Neugablonz- Süd) sowie des Raumes 23 (Fliegerhorstsiedlung). Beide werden im Alltag der Bewohner als eigenstän- dige Räume wahrgenommen, zusätzlich lassen sich diese Trennlinien auch mit Bebauungsstruktur und Bewohnermilieus begründen. Der Neugablonzer Süden (11) wird von Anwohnern des Stadtteils auch als „Villenviertel“ bezeichnet. 3.3 Vorstellung der Lebensräume Die Unterteilung von Neugablonz in kleinräumige Einheiten war mangels geografischer Vorgaben ein Diskussionsprozess. Grundsätzlich wird Neugablonz zunächst durch den Grundschulsprengel der beiden Grundschulen Gustav-Leutelt-Volksschule und Adalbert-Stifter-Volksschule unterteilt (vgl. Abbildung 6). Als weitere Trennlinie wurde nach einer Vorortbegehung und diversen Gesprä- chen mit Anwohnern und beruflich Betroffenen die Neugablonz durchquerende Hauptverkehrsstra- ße, die Sudetenstraße, als Grenze gewählt. Darüber hinaus wurde noch eine Trennlinie aufgrund von deutlich unterschiedlichen Bebauungsstrukturen gewählt, um den Neugablonzer Süden (11) als eigenständigen Raum abzugrenzen.