12 Freie und öffentliche Trägerschaft Bildungseinrichtungen können in freier und öffentlicher Trägerschaft errichtet werden. Träger öffent- licher Einrichtungen sind in erster Linie Länder und Gemeinden; freie Träger können Vereine und Gesellschaften, kirchliche Organisationen und Privatpersonen sein. Auch Einrichtungen in freier Trägerschaft unterstehen staatlicher Aufsicht und können nach landesrechtlicher Regelung öffentli- che Finanzzuschüsse erhalten. Geburtensaldo, Wanderungssaldo Der Geburtensaldo („Natürliche Bevölkerungsentwicklung“) ist die Zahl der Lebendgeborenen ab- züglich der Zahl der Sterbefälle in einem bestimmten Gebiet in einem festgelegten Zeitraum. Der Begriff Wanderungssaldo bezeichnet die Differenz zwischen Zu- und Abwanderung in einem festgelegten Zeitraum in einem bestimmten Gebiet. Jugendquotient Im Jugendquotienten wird die jüngere (noch nicht erwerbsfähige) Bevölkerung auf die Bevölke- rung im erwerbsfähigen Alter bezogen. Es gibt dazu keine vorgeschriebenen Altersgrenzen, am gebräuchlichsten sind Abgrenzungen bei 15 bzw. 20 Jahren nach unten und 60 bzw. 65 Jahren nach oben, also: Die Zahl der Personen im Alter unter 15 bzw. 20 Jahren wird dividiert durch die Bevölkerungszahl zwischen 15 bzw. 20 und 60 bzw. 65 Jahren. Migrationshintergrund Personen mit Migrationshintergrund sind jene, die selbst oder deren Eltern nach 1949 nach Deutsch- land zugewandert sind, ungeachtet ihrer gegenwärtigen Staatsangehörigkeit. Damit wird ein wei- tes Migrationsverständnis zugrunde gelegt, welches neben dem rechtlichen Status der Personen (deutsch vs. nichtdeutsch) auch die Zuwanderungskonstellation nach der individuellen (1. Genera- tion) und familialen Migrationserfahrung (2. Generation) berücksichtigt. Primäreinkommen der privaten Haushalte Das Primäreinkommen der privaten Haushalte (einschließlich privater Organisationen ohne Er- werbszweck) enthält die Einkommen aus Erwerbstätigkeit und Vermögen, die den inländischen privaten Haushalten zugeflossen sind. Zu diesen Einkommen gehören im Einzelnen das Arbeit- nehmerentgelt, die Selbstständigeneinkommen der Einzelunternehmen und Selbstständigen, die auch eine Vergütung für die mithelfenden Familienangehörigen enthalten, der Betriebsüberschuss aus der Produktion von Dienstleistungen und aus eigengenutztem Wohneigentum, sowie die netto empfangenen Vermögenseinkommen.