"Jugend in Aktion" - Prioritäten und Antragsfristen für 2013
Die EU-Kommission veröffentlichte am 22. Dezember im Amtsblatt C 398 eine Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen im Rahmen des Programms "Jugend in Aktion". Darin wurden auch die inhaltlichen Prioritäten für das Jahr 2013 festgelegt.
Aktionen innerhalb des Programms
Der vorliegende Aufruf bezieht sich auf folgende (Unter-)Aktionen innerhalb des „Jugend in Aktion"- Programms:
- Jugendaustausch, Jugendinitiativen und Projekte der partizipativen Demokratie;
- Europäischer Freiwilligendienst; Zusammenarbeit mit den Nachbarländern der EU;
- Ausbildung und Vernetzung der in der Jugendarbeit und in Jugendorganisationen Tätigen sowie
- Begegnungen junger Menschen mit den für die Jugendpolitik Verantwortlichen.
Ziele und Prioritäten
Die allgemeinen Ziele des Programms „Jugend in Aktion" sind u. a. die Förderung der aktiven Bürgerschaft junger Menschen, des gegenseitigen Verständnisses sowie der europäischen Zusammenarbeit im Jugendbereich. Dabei zählen die Europäische Bürgerschaft, die Partizipation junger Menschen, die kulturelle Vielfalt sowie die Einbeziehung benachteiligter Jugendlicher zu den ständigen Prioritäten dieses Programms. Daneben legte die Kommission speziell für das Jahr 2013 folgende Prioritäten fest:
- Maßnahmen zur Sensibilisierung für die Unionsbürgerschaft im Rahmen des Europäischen Jahres der Bürgerinnen und Bürger;
- Anregung zur Teilnahme an den Europawahlen 2014 und aktiven, informierten Bürgerschaft;
- Maßnahmen gegen Jugendarbeitslosigkeit und Förderung der aktiven gesellschaftlichen Beteiligung von jungen Arbeitslosen;
- Maßnahmen zur Inklusion;
- Anregung von Initiativgeist, Kreativität, unternehmerische Initiative und Beschäftigungsfähigkeit;
- Förderung von gesunden Verhaltensweisen wie Aktivitäten im Freien und Breitensport.
Antragsberechtigung und Fristen
Antragsberechtigt sind gemeinnützige Organisationen oder NGOs, lokale und regionale öffentliche Körperschaften, informelle Gruppen junger Menschen, europaweit tätige Jugendorganisationen, internationale gemeinnützige Organisationen sowie gewinnorientierte Organisationen, die eine Veranstaltung im Bereich Jugend, Sport oder Kultur organisieren.
In der Regel sind Vorschläge bei der nationalen Agentur (siehe: http://www.jugendfuereuropa.de) einzureichen. Hierfür wurden drei Antragstermine festgelegt:
- Projektstart 1. August 2013 bis 31. Januar 2014: Antragsfrist 1. Mai 2013
- Projektstart 1. Januar 2014 bis 30. Juni 2014: Antragsfrist 1. Oktober 2013
Die Voraussetzungen, unter welchen die Anträge zentral bei der Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur in Brüssel eingereicht werden müssen, sind unter http://eacea.ec.europa.eu/youth/programme/how_apply_de.ph, die entsprechenden Antragstermine unter http://www.jugend-in-aktion.de/ueber-jugend-in-aktion/antragstermine/ einsehbar. Nähere Informationen bezüglich der Fördervoraussetzungen und der Antragsmodalitäten befinden sich im Programmhandbuch 2013 unter
http://www.jugend-in-aktion.de/downloads/4-20-3328/PG2013_final.pdf sowie auf den Seiten der Nationalen Agentur (http://www.jugend-in-aktion.de/ ) wie auch auf jenen der Exekutivagentur (http://eacea.ec.europa.eu/youth/index_de.php). Die Kontaktdaten der Ansprechpartner für die jeweiligen Aktionen sind unter http://www.jugendfuereuropa.de/ueber-jugend-fuer-europa-neu/direktkontakt/ und die Antragsunterlagen unter http://www.jugend-in-aktion.de/service/downloads/ verfügbar. (Pr/CB).
Das Koordinierungszentrum Kaufbeuren-aktiv unterstützt Sie gerne bei Ihrem Antrag!
Kontakt: Lutz Tokumaru - Tel.: 08341-437-817 / Email: Lutz.Tokumaru@Kaufbeuren.de