Die Bundesinitiative Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen
Die Bundesinitiative Frühe Hilfen ist am 01. Juli 2012 gestartet. Jedes Bundesland hat ein Konzept für die landesspezifische Umsetzung der Bundesinitiative erstellt und darin die landesspezifischen Förderrichtlinien festgelegt.
Insgesamt 177 Millionen Euro stellt das BMFSFJ dafür bis Ende 2015 zur Verfügung. Danach wird die Finanzierung durch einen dauerhaften Fonds sichergestellt. Die Bundesinitiative ist Bestandteil des neuen Bundeskinderschutzgesetztes, das Anfang 2012 in Kraft getreten ist.
Angebotsstruktur
Mit der Initiative soll das Ziel erreicht werden, die unterschiedlichen Ausgestaltungen der Frühen Hilfen zu einer vergleichbaren Angebotsstruktur in allen Ländern zu entwickeln. Es sollen Netzwerke für Familien gebaut werden, die verhindern, dass Kinder „durchs Netz" fallen. Belastete Familien müssen frühzeitig von den Angeboten erreicht werden, damit so viel wie möglich präventiv getan werden kann.
Wichtig ist es, Hebammen, Gesundheitspflegerinnen und -pfleger und Ärztinnen und Ärzte in die Netzwerke einzubinden. Denn sie erkennen oft sehr früh, welche Familien Unterstützung brauchen, und können über die Netzwerke eine Verbindung zu passgenauen Angeboten wie beispielsweise zu Familienhebammen herstellen, die über die Koordinierenden Kinderschutzstellen vermittelt werden.
Durch die Bundesinitiative sollen die bereits bestehenden Aktivitäten von Ländern und Kommunen zur Etablierung verbindlicher Netzwerke Frühe Hilfen und zur Einbindung von Familienhebammen und vergleichbaren Berufsgruppen aus dem Gesundheitsbereich in diese Netzwerke ergänzt werden. Außerdem können ehrenamtliche Strukturen gefördert werden.
Fördergelder für Kaufbeuren
Die Stadt Kaufbeuren hat rückwirkend für 2012 bereits 9.255 € Fördergelder bewilligt bekommen. Im Jahr 2013 liegt die beantragte Höchstfördersumme bei 14.919 €. Sie errechnet sich maßgeblich nach der jährlichen Anzahl der Lebendgeburten in der jeweiligen Kommune.
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